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Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?
Wie beantrage ich einen AVGS?
Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.
Wann ist der beste Zeitpunkt den Antrag zu stellen?
Für wen ist der AVGS?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.
Folgende Personengruppen sind antragsberechtigt:
- Ausbildungssuchende
- Arbeitslose
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)
Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu.
Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.
Was kann ich mit dem AVGS tun?
Sobald Sie den AVGS von Ihrer Sachbearbeitung erhalten haben, senden Sie diesen an Ihren gewünschten Maßnahmeträger. Dieser füllt den AVGS aus und bestätigt hiermit die Durchführbarkeit. Sobald die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter daraufhin die Bewilligung ausgestellt haben, kann die Maßnahme starten.
Die X-GROUP ist für verschiedene Maßnahmen zertifiziert und unterstützt Sie professionell bei der Gründung oder Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Im Rahmen der jährlichen Audits wird die hohe Qualität für Sie sichergestellt.
Gern können wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch alle Fragen zum Inhalt und Ablauf beantworten und einen möglichen Starttermin besprechen. Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, haben wir hier ein Antragsformular für Sie bereitgestellt.