Erfahrungen & Bewertungen zu X-GROUP Institut für Gründung, Finanzierung & Geschäftsentwicklung

Wie bekomme ich einen AVGS?

Der Traum von der Selbstständigkeit ist greifbar nah! Mit dem AVGS ist es einfacher denn je, Unternehmer zu werden, dank der staatlichen Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Machen Sie sich auf den Weg in die Zukunft und erfahren Sie, wie der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Ihnen eingesetzt werden kann, um Ihre Geschäftsidee umzusetzen und den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen.

Inhalt des Artikels

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) Arbeitssuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern in Deutschland eine Möglichkeit, ihre Situation zu verbessern. Der AVGS wird von den Sachbearbeitern für verschiedene Themenbereiche ausgestellt. Ein wichtiger Bereich ist die Nr. 4 „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Hierbei erhält der potenzielle Gründer die Möglichkeit kostenlos von Experten gecoacht zu werden. In beispielsweise 80 Unterrichtseinheiten wird das Konzept unter Anleitung ausgearbeitet, der Finanzplan erstellt und weitere relevante Themen zur Gründung geklärt. Für wen die selbständige Tätigkeit nicht in Frage kommt können den Förderbereich Nr. 1 „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ nutzen. Hier werden Vermittlungshemmnisse abgebaut und der Weg ins Angestelltenverhältnis geebnet.
Während meines Gründungscoachings wurde ich zu jeder Zeit sehr gut beraten und unterstützt, vorhandene Wissenslücken konnte ich schließen . Ich kann meine Gründung nun mit einem sehr guten Gefühl angehen! Die X-Group kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Lisa Schelling

Wer hat Anspruch?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.

Folgende Personengruppen sind antragsberechtigt:

  • Ausbildungssuchende
  • Arbeitslose
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
  • (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)

Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu.

Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.

Meine Berater V. Janker, M. Wagner und A.Hausmann waren top kompetent und haben mich sehr in meinem Vorhaben unterstützt und begleitet. Alle Termine eingehalten und auf Situationsänderungen schnell reagiert. TOP!
Kristina S.

Wie bekomme ich einen AVGS?

Zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie keinen Anspruch auf einen AVGS haben, er ist eine reine Kannleistung. Umso wichtiger ist es, bei der Beantragung alles richtig zu machen. Wenn Sie sich selbständig machen möchten, werden Sie vielleicht anfangs auf etwas Widerstand treffen, da die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt Vorrang hat. Wir empfehlen Ihnen entsprechend das Thema Selbständigkeit vorsichtig anzusprechen. Ist Ihr Sachbearbeiter empfänglich für die Selbständigkeit, dann können Sie von Ihren Plänen voller Begeisterung sprechen und den Antrag auf den AVGS stellen. Wir empfehlen die Antragstellung grundsätzlich schriftlich. Um dem Sachbearbeiter zu zeigen, dass Sie es ernst meinen, können Sie vorab schon ein kostenloses Erstgespräch mit der X-GROUP führen. Im Anschluss erhalten Sie auf Wunsch ein Bestätigungsschreiben, auf dem Ihr Sachbearbeiter nachlesen kann, dass Sie sich bereits über die Selbständigkeit informiert haben und Ihr Bedarf ermittelt wurde. Sind Sie bereit? Dann vereinbaren Sie gern ein kostenloses Erstgespräch:

Wie beantrage ich einen AVGS?

Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.

Antragsformular

Gern ermitteln wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf und erstellen auf Wunsch noch ein Empfehlungsschreiben für Ihre Sachbearbeitung aus.

Es würde individuell auf meine Situation eingegangen und ich konnte das Coaching in zwei Wochen durchziehen. Inhaltlich hat es mir sehr geholfen und mich in meinem Vorhaben bestätigt. Klare Weiterempfehlung.
Charlotte S.

Muss ich meine Leistungen zurückzahlen?

Kurzum: Nein. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter tragen die Kosten für jede bewilligte Maßnahme. Sie müssen hierbei weder Ihre regulären Leistungen zurück zahlen noch die Maßnahmekosten. Die einzige Verpflichtung, die Sie haben, ist aktiv mitzuwirken, denn die Sachbearbeitung beabsichtigt, dass Sie gut auf Ihre Gründung vorbereitet sind. Also gilt es die Termine wahrzunehmen und mitzuarbeiten.

Wo kann ich den AVGS einlösen?

Den AVGS können Sie bei einem zertifizierten Maßnahmeträger wie der X-GROUP GmbH einlösen. Maßnahmeträger werden vor der Zulassung auf Herz und Nieren geprüft und stellen sich jährlichen externen Audits, die sicherstellen, dass Sie einen kompetenten Partner an die Seite gestellt bekommen, der Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit begleitet und unterstützt.
Gern können wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch alle Fragen zum Inhalt und Ablauf beantworten und einen möglichen Starttermin besprechen. Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, haben wir hier ein Antragsformular für Sie bereitgestellt

Sobald Sie den AVGS erhalten haben, kontaktieren Sie Ihren gewählten Maßnahmeträger. Dieser füllt den AVGS aus und bestätigt hiermit die Durchführbarkeit. Sobald die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter daraufhin die Bewilligung ausgestellt haben, kann die Maßnahme starten. Zusätzliche Kosten für Anfahrt oder Kinderbetreuung können ebenfalls erstattet werden. Das muss jedoch vor Beginn der Maßnahme mit der Behörde geklärt werden.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie Ihrer Sachbearbeitung stellen oder auch uns:

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