Inhalt des Artikels
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Wer hat Anspruch?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.
Folgende Personengruppen sind antragsberechtigt:
- Ausbildungssuchende
- Arbeitslose
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)
Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu.
Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.
Wie bekomme ich einen AVGS?
Wie beantrage ich einen AVGS?
Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.
Gern ermitteln wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf und erstellen auf Wunsch noch ein Empfehlungsschreiben für Ihre Sachbearbeitung aus.
Muss ich meine Leistungen zurückzahlen?
Wo kann ich den AVGS einlösen?
Den AVGS können Sie bei einem zertifizierten Maßnahmeträger wie der X-GROUP GmbH einlösen. Maßnahmeträger werden vor der Zulassung auf Herz und Nieren geprüft und stellen sich jährlichen externen Audits, die sicherstellen, dass Sie einen kompetenten Partner an die Seite gestellt bekommen, der Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit begleitet und unterstützt.
Gern können wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch alle Fragen zum Inhalt und Ablauf beantworten und einen möglichen Starttermin besprechen. Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, haben wir hier ein Antragsformular für Sie bereitgestellt