Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Inhalt des Artikels
Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gültig?
Voraussetzungen für den AVGS
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.
Folgende Personengruppen sind antragsberechtigt:
- Ausbildungssuchende
- Arbeitslose
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)
Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu. Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.
Auch nachdem eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme bewilligt wurde, kann der Anspruch von jetzt auf gleich enden, wenn folgender Sachverhalt eingetroffen ist:
- Eintreten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
- Ende der Arbeitslosigkeit durch z.B. der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Mutterschutz
- Übernahme der Vermittlungsbetreuung durch die Agentur für Arbeit
- Ende der Arbeitssuche
Wie beantrage ich einen AVGS?
Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.
Gern ermitteln wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf und erstellen auf Wunsch noch ein Empfehlungsschreiben für Ihre Sachbearbeitung.
Je nachdem wie gut Ihr Verhältnis mit Ihrer Sachbearbeitung ist, können Sie das Thema Selbständigkeit sofort oder lieber nach einer Weile ansprechen. Fühlen Sie hier gern zunächst vorsichtig vor, wie offen Ihr Gegenüber für die Selbständigkeit ist. Und erzählen Sie ihr im richtigen Moment mit Begeisterung und plausiblen Argumenten, wie Sie in Ihrer geplanten Unternehmung aus dem Leistungsbezug kommen können und wo Sie Unterstützung von Fachexperten benötigen, damit alles so eintritt wie gewünscht. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Buchen Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin:
Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.
Gern ermitteln wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf und erstellen auf Wunsch noch ein Empfehlungsschreiben für Ihre Sachbearbeitung.
Je nachdem wie gut Ihr Verhältnis mit Ihrer Sachbearbeitung ist, können Sie das Thema Selbständigkeit sofort oder lieber nach einer Weile ansprechen. Fühlen Sie hier gern zunächst vorsichtig vor, wie offen Ihr Gegenüber für die Selbständigkeit ist. Und erzählen Sie ihr im richtigen Moment mit Begeisterung und plausiblen Argumenten, wie Sie in Ihrer geplanten Unternehmung aus dem Leistungsbezug kommen können und wo Sie Unterstützung von Fachexperten benötigen, damit alles so eintritt wie gewünscht. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Buchen Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin: