Erfahrungen & Bewertungen zu X-GROUP Institut für Gründung, Finanzierung & Geschäftsentwicklung

Wie lange ist der AVGS gültig?

Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine schwierige Zeit. Die Teilnahme an einer AVGS geförderten Maßnahme kann dazu beitragen, dass Sie schneller zurück in eine versicherungspflichtige Anstellung kommen oder auch erfolgreich in eine selbständige Tätigkeit starten.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) Arbeitssuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern in Deutschland eine Möglichkeit, ihre Situation zu verbessern. Der AVGS wird von den Sachbearbeitern für verschiedene Themenbereiche ausgestellt. Ein wichtiger Bereich ist die Nr. 4 „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Hierbei erhält der potenzielle Gründer die Möglichkeit kostenlos von Experten gecoacht zu werden. In beispielsweise 80 Unterrichtseinheiten wird das Konzept unter Anleitung ausgearbeitet, der Finanzplan erstellt und weitere relevante Themen zur Gründung geklärt. Für wen die selbständige Tätigkeit nicht in Frage kommt, können beispielsweise den Förderbereich Nr. 1 „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ nutzen. Hier werden Vermittlungshemmnisse abgebaut und der Weg ins Angestelltenverhältnis geebnet.

Inhalt des Artikels

Während meines Gründungscoachings wurde ich zu jeder Zeit sehr gut beraten und unterstützt, vorhandene Wissenslücken konnte ich schließen . Ich kann meine Gründung nun mit einem sehr guten Gefühl angehen! Die X-Group kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Lisa Schelling

Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gültig?

Die Gültigkeit des AVGS ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr liegt sie im Ermessen des Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Normalerweise wird der AVGS mit drei Monaten Gültigkeit ausgestellt. Wichtig ist jedoch, dass der AVGS immer nur so lange gültig ist, wie die Voraussetzungen des Teilnehmers erfüllt werden. Ändert sich beispielsweise der Status der Person, weil sie wieder in einem Angestelltenverhältnis ist oder sich im Vollerwerb selbständig gemacht hat, dann ist der Gutschein ab dem Moment nicht mehr gültig.
Meine Berater V. Janker, M. Wagner und A.Hausmann waren top kompetent und haben mich sehr in meinem Vorhaben unterstützt und begleitet. Alle Termine eingehalten und auf Situationsänderungen schnell reagiert. TOP!
Kristina S.

Voraussetzungen für den AVGS

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.

 

Folgende Personengruppen sind antragsberechtigt:

  • Ausbildungssuchende
  • Arbeitslose
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)

Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu. Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.

Auch nachdem eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme bewilligt wurde, kann der Anspruch von jetzt auf gleich enden, wenn folgender Sachverhalt eingetroffen ist:

  • Eintreten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch z.B. der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Mutterschutz
  • Übernahme der Vermittlungsbetreuung durch die Agentur für Arbeit
  • Ende der Arbeitssuche
Es würde individuell auf meine Situation eingegangen und ich konnte das Coaching in zwei Wochen durchziehen. Inhaltlich hat es mir sehr geholfen und mich in meinem Vorhaben bestätigt. Klare Weiterempfehlung.
Charlotte S.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.

Gern ermitteln wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf und erstellen auf Wunsch noch ein Empfehlungsschreiben für Ihre Sachbearbeitung.

Je nachdem wie gut Ihr Verhältnis mit Ihrer Sachbearbeitung ist, können Sie das Thema Selbständigkeit sofort oder lieber nach einer Weile ansprechen. Fühlen Sie hier gern zunächst vorsichtig vor, wie offen Ihr Gegenüber für die Selbständigkeit ist. Und erzählen Sie ihr im richtigen Moment mit Begeisterung und plausiblen Argumenten, wie Sie in Ihrer geplanten Unternehmung aus dem Leistungsbezug kommen können und wo Sie Unterstützung von Fachexperten benötigen, damit alles so eintritt wie gewünscht. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Buchen Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin:

Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.

Gern ermitteln wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf und erstellen auf Wunsch noch ein Empfehlungsschreiben für Ihre Sachbearbeitung.

Je nachdem wie gut Ihr Verhältnis mit Ihrer Sachbearbeitung ist, können Sie das Thema Selbständigkeit sofort oder lieber nach einer Weile ansprechen. Fühlen Sie hier gern zunächst vorsichtig vor, wie offen Ihr Gegenüber für die Selbständigkeit ist. Und erzählen Sie ihr im richtigen Moment mit Begeisterung und plausiblen Argumenten, wie Sie in Ihrer geplanten Unternehmung aus dem Leistungsbezug kommen können und wo Sie Unterstützung von Fachexperten benötigen, damit alles so eintritt wie gewünscht. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Buchen Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin:

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