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Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?

Der Traum einer eigenen Unternehmung wird wahr. Dank der staatlichen Förderung der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter wird der Weg zur Selbständigkeit erleichtert. In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Anspruch auf einen AVGS.

Inhalt des Artikels

Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?

Den Anspruch, einen AVGS ausgestellt zu bekommen, hat leider niemand, da der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine reine Kannleistung ist. Aber Sie haben das Recht auf die Antragstellung. Und diese Möglichkeit sollten Sie bestmöglich nutzen und alles richtig machen. Seien Sie sich immer bewusst, worfür der AVGS gedacht ist – Sie sollen dauerhaft aus dem Leistungsbezug raus kommen. Das ist das oberste Ziel, was es zu erreichen gilt. Dementsprechend ist Ihre Sachbearbeitung in der Regel umso mehr bereit Ihnen einen AVGS zu gewähren, wenn sie sieht, dass Sie dadurch eine echte Möglichkeit haben, entweder wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu kommen oder erfolgreich selbständig zu werden.
Während meines Gründungscoachings wurde ich zu jeder Zeit sehr gut beraten und unterstützt, vorhandene Wissenslücken konnte ich schließen . Ich kann meine Gründung nun mit einem sehr guten Gefühl angehen! Die X-Group kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Lisa Schelling

Wie beantrage ich einen AVGS?

Wir empfehlen die Beantragung schriftlich zu tun. Hierfür haben wir ein Antragsformular für Sie zum Download vorbereitet.

Antragsformular 

Gern ermitteln wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf und erstellen auf Wunsch noch ein Empfehlungsschreiben für Ihre Sachbearbeitung. Je nachdem wie gut Ihr Verhältnis mit Ihrer Sachbearbeitung ist, können Sie das Thema Selbständigkeit sofort oder lieber nach einer Weile ansprechen. Fühlen Sie hier gern zunächst vorsichtig vor, wie offen Ihr Gegenüber für die Selbständigkeit ist. Und erzählen Sie ihr im richtigen Moment mit Begeisterung und plausiblen Argumenten, wie Sie in Ihrer geplanten Unternehmung aus dem Leistungsbezug kommen können und wo Sie Unterstützung von Fachexperten benötigen, damit alles so eintritt wie gewünscht. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung:
Meine Berater V. Janker, M. Wagner und A.Hausmann waren top kompetent und haben mich sehr in meinem Vorhaben unterstützt und begleitet. Alle Termine eingehalten und auf Situationsänderungen schnell reagiert. TOP!
Kristina S.

Wann ist der beste Zeitpunkt den Antrag zu stellen?

Der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist es sinnvoll einen guten Moment abzupassen, wo Ihre Sachbearbeitung empfänglich für Ihr Vorhaben ist. Dann kommt es auch darauf an, wie voll die Fördertöpfe sind. In der Regel werden diese am Jahresanfang aufgefüllt und werden dann Schritt für Schritt leerer. Wenn Sie sich selbständig machen möchten und planen auch den Gründungszuschuss zu beantragen, dann sollten Sie auch den Restanspruch von 150 Tagen beachten. Näheres hierzu erzählen wir Ihnen gern im kostenlosen Erstgespräch.

Für wen ist der AVGS?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.

Folgende Personengruppen sind antragsberechtigt:

  • Ausbildungssuchende
  • Arbeitslose
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
  • (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)

Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu.

Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.

Es würde individuell auf meine Situation eingegangen und ich konnte das Coaching in zwei Wochen durchziehen. Inhaltlich hat es mir sehr geholfen und mich in meinem Vorhaben bestätigt. Klare Weiterempfehlung.
Charlotte S.

Was kann ich mit dem AVGS tun?

Sobald Sie den AVGS von Ihrer Sachbearbeitung erhalten haben, senden Sie diesen an Ihren gewünschten Maßnahmeträger. Dieser füllt den AVGS aus und bestätigt hiermit die Durchführbarkeit. Sobald die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter daraufhin die Bewilligung ausgestellt haben, kann die Maßnahme starten.
Die X-GROUP ist für verschiedene Maßnahmen zertifiziert und unterstützt Sie professionell bei der Gründung oder Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Im Rahmen der jährlichen Audits wird die hohe Qualität für Sie sichergestellt.
Gern können wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch alle Fragen zum Inhalt und Ablauf beantworten und einen möglichen Starttermin besprechen. Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, haben wir hier ein Antragsformular für Sie bereitgestellt.

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