Inhalt des Artikels
Wie mache ich mich selbständig?
Wie finde ich die richtige Geschäftsidee?
Wo muss ich meine Selbständigkeit anmelden?
Die Frage, wo man seine Selbständigkeit anmelden sollte, ist relativ einfach zu beantworten: beim zuständigen Gewerbeamt. Dort müssen Sie sich mit einem ausgefüllten Gewerbeanmeldungsformular vorstellen und einige Angaben zu Ihrem Unternehmen machen. Dazu gehören unter anderem:
- die Anschrift des Unternehmens
- die Art Ihres Unternehmens (zum Beispiel Dienstleistung, Handel oder Produktion)
- die Tätigkeit Ihres Unternehmens
- die Anzahl der Beschäftigten
Nachdem Sie sich beim Gewerbeamt angemeldet haben, erhalten Sie eine Gewerbebestätigung, die Sie bei Banken und anderen Institutionen vorlegen können. Natürlich muss auch das Finanzamt Bescheid wissen. Hier wartet ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf Sie. Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, dürfen Sie Rechnungen schreiben. Innerhalb einer Woche nach der Gründung müssen Sie Ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (beim Gewerbe) bzw. bei der zuständigen Kammer anmelden. Auch die IHK bzw. HWK erwartet Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie als Existenzgründer nicht im Handelsregister angemeldet sind und der Gewerbeertrag 25.000 Euro nicht übersteigt, fallen für die ersten zwei Jahre keine Beiträge an. Sollten Sie Unternehmer in Ihrem Unternehmen anstellen wollen, müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese ist die Voraussetzung um Sozialversicherungsabgaben korrekt abführen zu können.
Welche Kosten kommen auf mich bei der Gründung einer Selbständigkeit zu?
Eine Selbständigkeit bringt einige Kosten mit sich, die man als Gründer berücksichtigen sollte. Zusammengefasst sind es die Kosten für Ihren Unternehmerlohn, die laufende Kosten für das Büro, Telefon und Internet. Daneben gibt es auch Kosten für Dienstleister oder Rohwaren. Für Ihre Bekanntheit sind auch Marketingkosten einzukalkulieren. Die Kosten für die Gründung einer Selbständigkeit lassen sich grob in vier Bereiche einteilen:
- Kosten für die Gründung selbst Je nach Unternehmensform unterschieden sich die Kosten hier stark. Neben den allgemeinen Anmeldekosten (z.B. Gewerbeanmeldung) oder auch den Eintragungsgebühren beim Handelsregister (je anch Unternehmensform) ist es ratsam gerade zu Beginn professionelle Unterstützung an der Seite zu haben. Unternehmensberater, die Sie bei der Erstellung Ihres Finanzplans unterstützen oder auch der Notar, der bei Eintragungen im Handelsregister notwendig ist. Nicht zu vergessen sind die ersten Anschaffungen – vermutlich brauchen sie Betriebs- und Geschäftsausstattung, vielleicht auch einen Firmenwagen.
- Laufende Kosten Zu den laufenden Kosten zählen Positionen wie Miete, Gehalt, Einkauf, Strom etc.
- Beratungskosten Auch nach der Gründung ist es ratsam regelmäßig im austausch mit Experten zu stehen. Sei es der Steuerberater, ein Marketing-Experte oder der klassische Unternehmensberater, der Sie dabei unterstützt Ihre gesetzten Ziele zu erreichen und neue Visionen zu entwickeln.
- Werbekosten Vermutlich starten Sie Ihre Unternehmung nicht mit einem großen Kundenstamm. Daher ist es erforderlich sich einen Puffer für Werbekosten einzuplanen. In welche Maßnahmen Sie am sinnvollsten investieren, können Sie am besten mit Ihrem Marketing-Berater im Rahmen der Gründungsberatung erarbeiten.