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Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Wer hat Anspruch?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.
Dazu zählen:
- Ausbildungssuchende
- Arbeitslose
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)
Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu.
Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.

Welche Kurse werden finanziert?
Folgende Bereiche können mit dem AVGS gefördert werden:
- eine Qualifizierungsmaßnahme bei einem zugelassenen Träger
- die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mithilfe eines privaten Arbeitsvermittlers
- eine Probearbeit in einem Betrieb von bis zu sechs Wochen
Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen gliedern sich in die Bereiche:
- Heranführen an eine selbständige Tätigkeit: z.B. Existenzgründercoaching, Businessplan erstellen, Finanzierungsplanung, Buchhaltung und Steuern
- Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen: z.B. Vorbereitung auf Ausbildung oder Umschulung, Vermittlung sprachlicher oder berufsqualifizierender Kenntnisse
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: z.B. Bewerbungs- und Integrationsberatung, Gesundheitsmanagement, Sprach- und Kommunikationstraining
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme: z.B. Beratung zur beruflichen Situation und Entwicklungsmöglichkeiten
Wo kann ich den AVGS einlösen?
Den AVGS können Sie bei einem zertifizierten Maßnahmeträger wie der X-GROUP GmbH einlösen. Maßnahmeträger werden vor der Zulassung auf Herz und Nieren geprüft und stellen sich jährlichen externen Audits, die sicherstellen, dass Sie einen kompetenten Partner an die Seite gestellt bekommen, der Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit begleitet und unterstützt.
Gern können wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch alle Fragen zum Inhalt und Ablauf beantworten und einen möglichen Starttermin besprechen. Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, haben wir hier ein Antragsformular für Sie bereitgestellt

Wie beantragt man den Gutschein?
Wenn Sie als arbeitslos gemeldet sind, dann können Sie den AVGS bei Ihrem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Wenn Sie sich selbständig machen möchten, dann haben wir hier das entsprechende Antragsformular für Sie vorbereitet: