Erfahrungen & Bewertungen zu X-GROUP Institut für Gründung, Finanzierung & Geschäftsentwicklung

Was ist ein AVGS?

Inhalt des Artikels

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch bekannt als AVGS, ist ein staatlich geförderter Zuschuss für Arbeitssuchende, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer in Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt den AVGS unter anderem um Gründern zu helfen, ihre Geschäftsidee umzusetzen und so den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen. Weiterhin gibt es andere Förderbereiche wie die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Während meines Gründungscoachings wurde ich zu jeder Zeit sehr gut beraten und unterstützt, vorhandene Wissenslücken konnte ich schließen . Ich kann meine Gründung nun mit einem sehr guten Gefühl angehen! Die X-Group kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Lisa Schelling

Wer hat Anspruch?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein individuelles Förderprogramm, das nach §45 SGB III vor allem ausbildungssuchenden und arbeitssuchenden Menschen helfen soll, den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu meistern.

Dazu zählen:

  • Ausbildungssuchende
  • Arbeitslose
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
  • (auch registrierte ohne ALG I/II-Bescheid)

Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu.

Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.

Meine Berater V. Janker, M. Wagner und A.Hausmann waren top kompetent und haben mich sehr in meinem Vorhaben unterstützt und begleitet. Alle Termine eingehalten und auf Situationsänderungen schnell reagiert. TOP!
Kristina S.

Welche Kurse werden finanziert?

Folgende Bereiche können mit dem AVGS gefördert werden:

  • eine Qualifizierungsmaßnahme bei einem zugelassenen Träger
  • die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mithilfe eines privaten Arbeitsvermittlers
  • eine Probearbeit in einem Betrieb von bis zu sechs Wochen

Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen gliedern sich in die Bereiche:

  • Heranführen an eine selbständige Tätigkeit: z.B. Existenzgründercoaching, Businessplan erstellen, Finanzierungsplanung, Buchhaltung und Steuern
  • Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen: z.B. Vorbereitung auf Ausbildung oder Umschulung, Vermittlung sprachlicher oder berufsqualifizierender Kenntnisse
  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: z.B. Bewerbungs- und Integrationsberatung, Gesundheitsmanagement, Sprach- und Kommunikationstraining
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme: z.B. Beratung zur beruflichen Situation und Entwicklungsmöglichkeiten

Wo kann ich den AVGS einlösen?

Den AVGS können Sie bei einem zertifizierten Maßnahmeträger wie der X-GROUP GmbH einlösen. Maßnahmeträger werden vor der Zulassung auf Herz und Nieren geprüft und stellen sich jährlichen externen Audits, die sicherstellen, dass Sie einen kompetenten Partner an die Seite gestellt bekommen, der Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit begleitet und unterstützt.
Gern können wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch alle Fragen zum Inhalt und Ablauf beantworten und einen möglichen Starttermin besprechen. Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, haben wir hier ein Antragsformular für Sie bereitgestellt

Es würde individuell auf meine Situation eingegangen und ich konnte das Coaching in zwei Wochen durchziehen. Inhaltlich hat es mir sehr geholfen und mich in meinem Vorhaben bestätigt. Klare Weiterempfehlung.
Charlotte S.

Wie beantragt man den Gutschein?

Wenn Sie als arbeitslos gemeldet sind, dann können Sie den AVGS bei Ihrem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Wenn Sie sich selbständig machen möchten, dann haben wir hier das entsprechende Antragsformular für Sie vorbereitet:

Im AVGS steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist sowie welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird. Sobald Sie den AVGS erhalten haben, kontaktieren Sie Ihren gewählten Maßnahmeträger. Dieser füllt den AVGS aus und bestätigt hiermit die Durchführbarkeit. Sobald die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter daraufhin die Bewilligung ausgestellt haben, kann die Maßnahme starten. Zusätzliche Kosten für Anfahrt oder Kinderbetreuung können ebenfalls erstattet werden. Das muss jedoch vor Beginn der Maßnahme mit der Behörde geklärt werden. Gern besprechen wir Ihren Bedarf und den Antragsprozess in einem kostenlosen Erstgespräch:

Ihr erster Schritt auf dem Weg in die Selbständigekeit

Gern begleiten wir Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg. Damit wir gemeinsam starten können, vereinbaren Sie einfach direkt ein kostenloses Erstgespräch. Hier besprechen wir das Vorgehen und mögliche Förderungen.

Hinterlasse einen Kommentar